Vor dem Hintergrund der Interoperabilitätshürden hat der Gesetzgeber die gematik beauftragt, Standards für Schnittstellen in Krankenhäusern zu definieren. Mit einer Übergangsfrist von 24 Monaten sind Krankenhäuser seit dem 30.6.2021 verpflichtet, nur noch von der gematik zertifizierte Informationstechnische Systeme im Krankenhaus (ISiK) einzusetzen. Ein für alle einheitlicher Standard auf Basis von HL7 FHIR soll so nicht nur der Datenaustausch innerhalb von Krankenhäusern erleichtert, auch Sektorengrenzen sollen damit künftig überwunden werden.