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KHZG

Planen Sie die Umsetzung von KHZG-Maßnahmen mit AMC Holding GmbH und United Web Solutions for Healthcare e.V.

Anwenderfokussiert, anbieterunabhängig, zukunftssicher: Interoperable IT-Lösungen nach dem Best-of-Breed-Prinzip erfüllen höchste fachliche Anforderungen – und machen Leistungserbringer zum Souverän über Investitionsplanung und Datenverfügbarkeit. Wer Software ohne Vor-Ort-Installation nutzen und Daten sicher archivieren und austauschen möchte, ohne selbst die Infrastruktur vorzuhalten, wählt außerdem zusätzlich die Cloud. Das richtige Angebot kommt von United Web Solutions (UWS).


 Mit den Partnern aus dem UWS-Verbund können Sie folgende Fördertatbestände umsetzen:


Weitere Informationen:

Eckdaten zum KHZG

  • „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV.“
  • Gemäß KHG und KHSFV weist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) den Krankenhäusern Fördermittel zu:
  • 4,3 Milliarden Euro Gesamtvolumen
    • 3,0 Milliarden Euro Förderung vom Bund
    • 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern oder vom Träger
  • Die Fördersumme wird auf die Bundesländer nach “Königsteiner Schlüssel” verteilt
    • Davon gehen bis maximal 10% an die medizinischen Hochschulen.
    • Dadurch bleiben ca. 6.500 € – 9.000 € / Planbett an Fördermitteln
      • z.B.: Hamburg 8.387 € pro Planbett
      • z.B.: in Bayern werden feste Budgetsummen genannt
  • Reine Privatkliniken (keine Planbetten) werden nicht gefördert.
  • Am 28.02.2021 wird der Bund ein Forschungsinstitut beauftragen, ein einheitliches Messsystem des Digitalisierungsreifegrads einzuführen
    • Verpflichtende Teilnahme der Krankenhäuser! – Erste Messung zum 30.06.2021 (vermutlich aber später), dann erneut ab 30.06.2023
    • Vergleich der Reifegradstatus der Krankenhäuser
  • Die Fördertatbestände Nummer 2 – 6 sind zu priorisieren, da bei Nichterfüllung (siehe ff.) ab 01.01.2025 bis zu 2 % Abschlag pro Fall drohen
    • siehe § 5 – Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
  • Wir empfehlen Ihnen, dass jeder an Digitalisierungsprojekten beteiligte Mitarbeiter eines Krankenhauses eine Schulung zur Berechtigung der Feststellung der Fördereignung von IT-Projekten macht.
  • Vergabeverfahren / Ausschreibungspflichten bleiben vom KHZG unberührt.

Förderfähige Kosten

  • Investitionskosten für die Beschaffung, Entwicklung, Errichtung oder Erweiterung
  • Kosten für den initialen Betrieb (bis zu drei Jahre)       
  • Da die geförderten Digitalisierungsmaßnahmen nachhaltig implementiert werden sollen und damit auch über die Projektlaufzeit reichen sollen, ist im Rahmen der Projektlaufzeit in Abhängigkeit der jeweiligen Maßnahme ein Eigentumsübergang zum Krankenhausträger anzustreben (z.B. Medikationsstellsysteme).
  • Personelle Maßnahmen sind förderfähig, sofern sie im unmittelbaren und direkten Sachzusammenhang mit der Entwicklung, der Wartung und Pflege bzw. Abschaltung von Informations- und Kommunikationstechnologien stehen.
  • Kosten für Nachweise betreffen im Wesentlichen solche, die bereits im Rahmen der Förderung nach dem Krankenhausstrukturfonds vorgesehen sind.
  • Nach § 14a Abs. 3 Satz 5 KHG sind mindestens 15 % der für die Förderung eines jeweiligen Vorhabens beantragten Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Informations-sicherheit zu verwenden. Ziel dessen ist es, dass geförderte Maßnahmen bereits zu Beginn den Anforderungen und Standards der IT- und Cybersicherheit entsprechen.

Leistungsangebot von AMC Holding GmbH und United Web Solutions e.V.

Fördertatbestand-bezogene Leistungspakete bestehend aus:

  • Softwarelizenzen von AMC, Partner, oder AMC in Verbindung mit Partnern
  • Dazugehörige Dienstleistungen und Softwarepflege (36 Monate)

Die Leistungsbeschreibung dieser Leistungspakete wird kontinuierlich aktualisiert.

Übersicht der Fördertatbestände der United Web Solutions (KHZG_UWS_V15)

IT-Dienstleister sollten nicht gleichzeitig Berater und Lieferant sein, daher kann AMC keine Förderanträge ausfüllen.

Wir empfehlen dazu die Beauftragung von spezialisierten Unternehmen, wie zum Beispiel:

United Web Solutions for Healthcare e.V.

United Web Solutions for Healthcare e.V. ist ein Verband von innovativen IT-Unternehmen im Gesundheitswesen, der den Krankenhäusern die Möglichkeit gibt, hochspezialisierte Softwarelösungen verschiedener Hersteller für unterschiedliche Arbeitsgebiete in Medizin, Pflege und Verwaltung zu einem integrierten Krankenhausinformationssystem zusammenzufügen.
www.unitedwebsolutions.de


Fristen für die erste Bedarfsmeldung: